Schade, es hätte so ein schönes Geschäft werden können! Wenn es nach dem Willen einiger Chemie-Fachfirmen der Galvanobranche gegangen wäre, dann wäre kurz nach dem Chrom-VI-Verbot das Borsäure-Verbot gekommen. Die Ersatzstoffe für die Borsäure wurden zunehmend in der Werbung und auf den Fachtagungen propagiert, sehr zum Verdruss der Galvanotechnik-Anwender. Der problemlose Einsatz der Borsäure zur pH-Pufferung in Galvanobädern hätte einer sensiblen und aufwändigen Ersatztechnologie weichen sollen, die sich die Fachfirmen teuer bezahlen lassen wollten. Die Borsäure-Substitution ist das Paradebeispiel einer Schein-Innovation, die nur dem Zweck dient, die Kasse klingeln zu lassen.
Durch die Zinskrise ist in den letzten Jahren viel Investitionskapital von außen in die Galvanobranche hineingekommen. Die dahinter stehenden Geldgeber interessieren sich aber nicht für die sinnvolle Weiterentwicklung der Galvanotechnik, sie suchen ausschließlich nach Rendite für ihr Kapital. Eine kleine und mittelständisch geprägte Schlüsseltechnologie wie die Galvanotechnik erscheint da als ideales Opfer, um abgegrast und filetiert zu werden. Danach zieht die Investoren-Karawane weiter und hinterlässt eine Branche in Ruinen.
Doch die Bedeutung der Borsäure geht weit über die Galvanotechnik hinaus, ein Verbot hätte die Komplexität des Chrom-VI-Verbotes um einiges übertroffen. Sehr viele schwer verzichtbare Anwendungen von Bor und Borsäure wären betroffen gewesen, die rückschrittlichen Folgen waren unkalkulierbar. Der Zug in Richtung Anhang XIV der REACh-Verordnung ist deshalb gestoppt worden.
Die Borsäure bleibt der Galvanotechnik bis auf weiteres erhalten, das ist wirklich ein Grund zu großer Freude.